Briefeintrag / TÜV Auspuff
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Briefeintrag / TÜV Auspuff
Ein herzliches Hallo an alle Mitglieder,
ich bin erst seit kurzer Zeit hier dabei und hoffe ihr verzeiht mir, wenn ich hier ein paar Fragen stelle
die event. in eurer langen fangemeinde schon mal gestellt wurden.
Ich habe eine Marshall / Jama BS AU 193 T2 H. CBR 1000 31.5049 e4 89235-92002 bei mir zu Hause und
möchte Sie sehr gerne an meine CBX anbauen. Habe aber leider damals keine Unterlagen dazu erhalten usw.
Wie ist das mit der Eintragung oder hat jemand ABE oder sonstiges dazu ? Was muss ich noch dazu wissen.
Danke schon mal im voraus für eure Antworten.
ich bin erst seit kurzer Zeit hier dabei und hoffe ihr verzeiht mir, wenn ich hier ein paar Fragen stelle
die event. in eurer langen fangemeinde schon mal gestellt wurden.
Ich habe eine Marshall / Jama BS AU 193 T2 H. CBR 1000 31.5049 e4 89235-92002 bei mir zu Hause und
möchte Sie sehr gerne an meine CBX anbauen. Habe aber leider damals keine Unterlagen dazu erhalten usw.
Wie ist das mit der Eintragung oder hat jemand ABE oder sonstiges dazu ? Was muss ich noch dazu wissen.
Danke schon mal im voraus für eure Antworten.
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Re: Briefeintrag / TÜV Auspuff
Aber du weißt schon, dass die CBR1000 zwei Zylinder weniger als die CBX hat, oder? Ich frage mich das, weil diese Modellbezeichnung genannt wurde, von der Sache her könnte es ja sein aber liest sich halt komisch. Die Scheibel heißt ja auch 4/1 obwohl sie eine sechs-in-nichts ist.
Schneller geht immer, geiler nie. (geklaut im Vmax-Forum)
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Re: Briefeintrag / TÜV Auspuff
Hallo und Danke für die erste Antwort,
Ich habe alles noch mal geprüft was ich vom Auspufftopf abgeschrieben habe und ich habe mich nicht verschrieben.
Der Topf ist an der Anlage dran montiert als 6 in 1.
Besteht dadurch ein Problem ? Meinst du weil er von einer CBR ist und an der CBX dann nicht eingetragen werden darf ?
Muss er überhaupt eingetragen werden ? Hat für diese Bezeichnung jemand noch Info´s ?
Danke.
Ich habe alles noch mal geprüft was ich vom Auspufftopf abgeschrieben habe und ich habe mich nicht verschrieben.
Der Topf ist an der Anlage dran montiert als 6 in 1.
Besteht dadurch ein Problem ? Meinst du weil er von einer CBR ist und an der CBX dann nicht eingetragen werden darf ?
Muss er überhaupt eingetragen werden ? Hat für diese Bezeichnung jemand noch Info´s ?
Danke.
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Re: Briefeintrag / TÜV Auspuff
Hallo,
da die Anlage eine E-Nummer hat, müsste ein Prüfer die entsprechenden Unterlagen online einsehen können. Buche einfach mal einen Termin für die technische Beratung beim TÜV. Das kostet nichts.
Gruß Guido
da die Anlage eine E-Nummer hat, müsste ein Prüfer die entsprechenden Unterlagen online einsehen können. Buche einfach mal einen Termin für die technische Beratung beim TÜV. Das kostet nichts.
Gruß Guido
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Re: Briefeintrag / TÜV Auspuff
Hallo,
danke auch für deine Antwort. Ich werde es versuchen eine Antwort zu bekommen.
Bin aber weiter offen für neue Erkenntnisse zu meinem Thema
Danke.
danke auch für deine Antwort. Ich werde es versuchen eine Antwort zu bekommen.
Bin aber weiter offen für neue Erkenntnisse zu meinem Thema
Danke.
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Re: Briefeintrag / TÜV Auspuff
Nein, ich meine dass die CBR ein Paar zuwenig Zylinder hat und diese Buchstabenkombination Zufall sein kann. Wenn mit der Anlage alle Zylinderausgänge der CBX je einen Krümmer vorfinden und ansonsten die E-Nummer stimmt, sollte es mit der Anlage kein Problem geben (so sie denn nicht zu laut ist).
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Re: Briefeintrag / TÜV Auspuff
Da bin ich gespannt. Normal geht da nix mehr, aber es kommt dann doch manchmal anders und die tragen es tatsächlich ein.
Wenn das Ding sehr alt ist, werden die entweder keine Unterlagen mehr dazu haben oder aber die alten werden nicht mehr anerkannt. Aber auch dann könnte ein Prüfer evtl. noch Spielraum haben. Eine laute Anlage hingegen, besonders wenn sie lauter als die jetzt eingetragene Phonzahl ist, geht nix mehr, ist gesetzlich verboten, also kann der Prüfer auch nix mehr machen. Man ist also erstma, total vom Prüfer abhängig.
Bin gespannt wie du zurande kommst. Wichtig ist auch zu wissen, das eine eigentlich nicht korrekte Eintragung, die es auch manchmal gibt, bei erster Gelegenheit widerrufen wird. Wünsch dir Erfolg.
Wenn das Ding sehr alt ist, werden die entweder keine Unterlagen mehr dazu haben oder aber die alten werden nicht mehr anerkannt. Aber auch dann könnte ein Prüfer evtl. noch Spielraum haben. Eine laute Anlage hingegen, besonders wenn sie lauter als die jetzt eingetragene Phonzahl ist, geht nix mehr, ist gesetzlich verboten, also kann der Prüfer auch nix mehr machen. Man ist also erstma, total vom Prüfer abhängig.
Bin gespannt wie du zurande kommst. Wichtig ist auch zu wissen, das eine eigentlich nicht korrekte Eintragung, die es auch manchmal gibt, bei erster Gelegenheit widerrufen wird. Wünsch dir Erfolg.