Ja Ranger,
So ist das mit dem vereinten Europa,
In Spanien muß ein auslaendiges Fahrzeug innerhalb von einem halben Jahr umgemeldet werden.
Für diesen Vorgang braucht das Fahrzeug eine Homologation Nummer,die es seit 1995 gibt. Habe ich nicht,
Da das Gespann ist von 1987,und als Hersteller ist der Erbauer eingetragen ist. Also von der Seite war nichts zu machen.
Fazit :Gespann zurück nach Hause.
Alles andere hätte in keinem Verhältnis zum Wert des Gespannes gestanden.
Noch spanische Eigenschaften des TÜV.
Autos aelter wie 1o Jahre muessen jedes Jahr zur Untersuchung.
Dieses Mal bekam wegen der fehlender ruecksitze, die ich schon seit Jahren ausgebaut habe, und was bisher
Auch keinen pruefer gestört hat, keinen TÜV.
Ruecksitze wieder eingebaut ist alles ist okay.
Hallo Bernd,
Wünsche Dir baldige Besserung und alles alles Gute.