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Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: Mo 20. Jan 2025, 21:02
von Forum Member
Hallo Hajott,
wenn der alte Brief noch vorhanden ist würde ich mit dem Brief mal bei der Zulassungsstelle vorstellig werden.
Das kann ja nicht sein das jetzt eine Geräuschmessung auf deine Kosten gemacht werden soll weil die beim umschreiben einen Übertragungsfehler gemacht haben.
Die sollten eigentlich kostenlos einen neuen Schein ausstellen.
Gruß,
Daniel
Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: Di 21. Jan 2025, 07:21
von Forum Member
Hallo Daniel
Ich hatte auch erst bei meiner dreimaligen Tüv Abnahme meiner Pipemaster von einem angaschierten Prüfer von dem Eintragungsfehler erfahren. Hätte der dritte Prüfer mich wie die zwei vorigen abgespeist wäre es nichts geworden mit der Eintragung, mal ganz davon abgesehen, dass ich bei jeder polizeilichen Geräuschmessung die dann nur einen halben Meter vom Auspuff weg von den Beamten durchgeführt worden wäre am Arsch gewesen wäre.
Leider musste ich für diesen Übertragungsfehler bezahlen, fand das auch als Unverschämtheit war ja nicht mein Fehler aber ohne Bezahlung geht zumindest bei uns auf der Zulassungsstelle nichts. Mir wurde damals sogar gesagt hier könnte man keine Buchstaben eintragen, nur als die Dame es dann versucht hatte ging es doch. Ich nenne das Behördenwillkür, musste extra nochmals 20 Km zur Zulassungsstelle fahren und dort auch noch zwei Stunden Wartezeit verbringen.

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: Di 21. Jan 2025, 09:16
von Forum Member
Moin Jungs !
Grundsätzlich sehe ich das ähnlich wie Daniel. Wenn der Fehler unmittelbar entdeckt wird, kann man das auch reklamieren. So geschehen bei der Eintragung der Autogasanlage an meinem Cabrio. Das hatte mich dann auch nichts gekostet. Aber hier ist das schon viele Jahre her und erschwerend kommt dazu, dass das in Miesbach passiert ist und ich schon lange wieder in Worms wohne. Wie gesagt, ich werde erst dann tätig werden, wenn es tatsächlich notwendig ist.
Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: Mi 29. Jan 2025, 18:08
von Forum Member
Moin,
auch ich bin inzwischen bei der Dekra vorstellig geworden und habe zunächst mündlich und unverbindlich die folgende Auskunft erhalten:
Der Sachverständige will bei meiner CB 1 die komplette Reifenbindung austragen und dann die üblicherweise gefahrenen metrischen Größen (100/90 19 V57TL und 120/90 18 V65TL) eintragen, versehen allerdings mit dem Hinweis, dass für die dann tatsächlich gefahrenen Reifen trotz der Rechtsänderung eine Herstellerbescheinigung vorliegt (und ggfs. mitgeführt wird). Diese gibt es momentan soweit ich das sehe für den BT45 (wird nicht mehr hergestellt), den BT46 und den Classic Attack, dies ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit dieser Lösung könnte ich eigentlich leben, bin aber nicht sicher, ob die Reifenhersteller diese Bescheinigungen auf Dauer erstellen, wenn sie eigentlich keine rechtliche Bindung mehr haben.
In diesen Zusammenhang noch folgender Hinweis:
Bei vielen Motorrädern findet sich in den Papieren der Hinweis: „ Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“
Dieser Hinweis bedeutet nicht, dass es tatsächlich eine solche Bindung gibt, so z. B. Bei meiner Z1300Dfi, die zwar den Hinweis im Schein aber keine Reifenfabrikatsbindung in der Betriebserlaubnis hat.
Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: Mi 29. Jan 2025, 23:42
von Forum Member
Dieses Land (oder die EU) schafft sich mit seinen wirren Bestimmungen noch selbst ab.
Ich konnte letzte Woche meine im letzten Jahr gepulverten Felgen an meiner VMax nicht mehr in dem grauen Farbton neu pulvern lassen (hatten leider einen Kratzer bekommen) weil sich am 1.1.25 eine EU Bestimmung für diesen Farbton bzw RAL Ton geändert hat und die jetzt verboten ist .... in Österreich jedoch weiter verwendet....
Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: So 16. Feb 2025, 14:27
von Forum Member
Hallo,
am Donnerstag war nun der TÜV (bzw. die Dekra) da und hat die entsprechenden Prüfungen vorgenommen.
Zunächst einmal korrigierend zu meinem letzten Beitrag: die Z1300 DFi hat tatsächlich doch eine Reifenbindung in der Betriebserlaubnis, die Freigabe von Bridgestone ist in diesem Punkt nicht richtig.
Wie dem auch sei, wie angekündigt, wird der Prüfer sowohl bei der Z1300 wie auch bei der CBX (CB 1) die bestehenden Reifenbindungen austragen und bei der CBX zusätzlich die moderne metrische Größe eintragen, die Papiere habe ich noch nicht, sind auf dem Postweg.
Der Hinweis auf die Herstellerbescheinigungen soll lediglich empfehlenden Charakter haben, ist also nicht bindend.
Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: So 16. Feb 2025, 14:32
von Forum Member
Ergänzend:
Die Gebühr für die Abnahme betrug 56,00€.
Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: Mo 17. Feb 2025, 16:10
von Forum Member
Siehst mal, mein Prüfer trägt KEINERLEI Reifenbindung aus. Das verbietet sich meint er. Trägt nur einen euen Reifen ein.
Man ist diesen, man muss schon sagen, Arschlöchern auf Tagesform ausgeliefert bzw. muss halt vorher fragen wieder weg gehen. Bis die schon aus Umsatzgründen und wegen deren Ruf es doch machen wie es Sinn macht. Mein Prüfer hat sich geärgert als ich sagte "dann halt nicht" und "auf Wiedersehen", seine Zeit war ja für die Katz. Ist mir vollkommen wurscht. Denn es ist einfach zum kotzen.
Sorry für meine Aussprache, aber so isses einfach.
Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: Mo 17. Feb 2025, 17:16
von Forum Member
Hallo,
dann hat Dein Prüfer schlicht keine Ahnung. Das Verfahren der Austragung der Reifenfabrikatsbindung wird vom TÜV-Süd sogar empfohlen, weil die Eintragung neuer Reifen jedesmal, wenn ein Nachfolger auf den Markt kommt, wiederholt werden muss, was nun wirklich keinen Sinn macht.
Such Dir einfach einen anderen Prüfer und sprich vorher mit dem, wenn die sich vorher ein wenig mit der Sache befasst haben, kommen die von selbst drauf, was vernünftig ist.
Viel Erfolg.
Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: Di 18. Feb 2025, 23:50
von Forum Member
Ich hab mich noch nicht ernsthaft dahinter geklemmt aber die ersten unkoordinierten Erfahrungen sind erschreckend.
Bisher haben 2 vom Tüv (Süd), 1 von Küs und 1 von GTÜ eben z.B. deinen Prüfer als "keine Ahnung" geschimpft. Ein Prüfstellen Leiter gar kannte sich gleich gar nicht aus....
Wenn ich mehr Zeit habe suche ich mir den richtigen u. hoffe einen zu finden.
Mit "such dir einfach einen anderen" ist das nicht getan, du hattest gleich Glück. Ich hatte jahrelang (15 Jahre) einen mit dem ich das allermeiste sinnvoll und überlegt durch bekam, aber der ist in Rente ... wenn ich mehr Zeit und Drive habe werde ich einen suchen und hoffentlich finden. Aber zum kotzen ist das schon mit diesem Irrsinn. Die Prüf- Gebühren sind jetzt auch wieder erhöht worden.... 156 fürs Auto und bis 101,60 für Moped mit AU.
Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: Mi 19. Feb 2025, 11:12
von Forum Member
Hier ein Zitat aus „Motorrad-online“:
„Rechtsfolge daraus: Nach dem Gutachten wird der neue Reifen nach § 19,2
StVZO eingetragen, und zwar anstelle des alten Modells in den Feldern 15.1
und 15.2 oder ggf. als Ergänzung in Feld 22. Da vornehmlich der TÜV Süd hier
keinen Vorteil für den Motorradfahrer sieht, soll nach dem gleichen Artikel
keine neue Reifenbindung eingetragen, sondern komplett ausgetragen
werden. Nach diesem Vorgang würde die nationale Zulassung im Kontext
Reifen rechtlich zu einer EU-Zulassung, sprich es kann jeder Reifen der
eingetragenen Dimension gefahren werden. Und ja: Hierfür fallen Kosten für
Gutachten und das Ändern der ZLB I an. Allerdings nur einmal und nicht bei
jedem Wechsel des Reifenmodells.“
Wenn also die beiden Prüfer vom TÜV-Süd die Auffassung ihrer eigenen Dienststelle nicht mal kennen, muss man sich schon fragen, wie sehr die sich mit dieser Thematik beschäftigt haben.
Kawasaki z. B. hat ausdrücklich für die Austragung der Reifenbindung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.
Leute mit hoheitlicher Befugnis, die ihren Job nicht beherrschen und dies zu Lasten der Allgemeinheit, das ist etwas, was mich wirklich aufbringt

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: Mi 19. Feb 2025, 15:14
von Forum Member
Korrektur: Der Moped Tüv kostet 89 mit AU und 63 ohne. Hab mich verlesen, die ersten Preise gelten bei über 8 Wochen Verzug ! grrr
Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: Mi 19. Feb 2025, 15:22
von Forum Member
Holger hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 11:12
Hier ein Zitat aus „Motorrad-online“:
„Rechtsfolge daraus: Nach dem Gutachten wird der neue Reifen nach § 19,2
StVZO eingetragen, und zwar anstelle des alten Modells in den Feldern 15.1
und 15.2 oder ggf. als Ergänzung in Feld 22. Da vornehmlich der TÜV Süd hier
keinen Vorteil für den Motorradfahrer sieht, soll nach dem gleichen Artikel
keine neue Reifenbindung eingetragen, sondern komplett ausgetragen
werden. Nach diesem Vorgang würde die nationale Zulassung im Kontext
Reifen rechtlich zu einer EU-Zulassung, sprich es kann jeder Reifen der
eingetragenen Dimension gefahren werden. Und ja: Hierfür fallen Kosten für
Gutachten und das Ändern der ZLB I an. Allerdings nur einmal und nicht bei
jedem Wechsel des Reifenmodells.“
Wenn also die beiden Prüfer vom TÜV-Süd die Auffassung ihrer eigenen Dienststelle nicht mal kennen, muss man sich schon fragen, wie sehr die sich mit dieser Thematik beschäftigt haben.
Kawasaki z. B. hat ausdrücklich für die Austragung der Reifenbindung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.
Leute mit hoheitlicher Befugnis, die ihren Job nicht beherrschen und dies zu Lasten der Allgemeinheit, das ist etwas, was mich wirklich aufbringt
Ja, so ist das eben: Alles ist ein klares "Jein" ....

wie immer halt.
Aber zwischen "soll" und "machen" und "Tüv Süd" und deren x- Niederlassungen gibts eben Unterschiede... und: Es ist denen überlassen ! Es ist nicht bindend, keine Vorschrift, und wieder mal ein EU rechtsfreier Raum oder sowas. Und eine Auffassung ist halt auch nicht bindend, jeder einzelne Prüfer entscheidet das individuell. Da kann nicht mal der Chef dazwischen funken und etwas anweisen, wenn der Prüfer sagt "nö" dann isses eben nö, oder der Chef macht die Sache selbst. Ich denke esd wird sich im laufe der Zeit was ändern oder einspielen, aber momentan isses mal so und mal so.
Und bei mir in der Gegend eben mal "nö"
Und extra 50km wohin fahren werde ich auch nicht. Die werden mir das irgendwann genau hier so machen wie es Sinn macht. Tüv an sich bekomme ich immer.
Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 18:10
von Forum Member
20250908_153641.jpg
Der Vollständigkeit halber:
Ich habe seit Anfang September 2025 neuen TÜV und eine Austragung der Reifenfabrikatsbindung in meinem (neuen) Fahrzeugschein. Nun bin ich nur noch an die eingetragenen Größen gebunden - sowohl metrisch als auch zöllig.
Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025
Verfasst: Mi 24. Sep 2025, 20:38
von Forum Member
@Hajott
die Geräuschwerte unter U1 und U3 sind nicht richtig dort sollte hinter den Zahlen noch ein N stehen.
Die jetzt im Schein eingetragenen Werte wird keine CBX einhalten können.
Hast du deinen alten Brief noch ?
Dort sollten die richtigen Werte drin stehen.
Gruß,
Daniel