Hallo Sechs-Süchtige
Heute morgen war ich nun mal endlich beim hiesigen TÜV, um mich in Sachen Reifen und Geräuschangaben schlau zu machen.
Lt. Aussage des Technischen Sachverständigen genügt es nicht, dass die Reifengröße im Metrischen Format eingetragen ist. Stattdessen müsse auch das zugehörige Profil eingetragen werden. Also im Klartext: Jeder einzelne Reifen müsste explizid eingetragen werden. Das gilt natürlich auch für Reifen, die nicht mehr in diesem Format hergestellt werden und einen entsprechenden Nachfolger haben.
Die Angabe der Geräuschemissionen ist in meinem alten, entwerteten KFZ-Brief tatsächlich mit 80N, bzw. 82N, angegeben. Im aktuellen KFZ-Schein wurden jedoch nur die Zahlen ohne zugehörige Bezeichnung (N) eingefügt.
Auf meine Frage, ob ein einfacher Nachtrag in den Zulassungsbescheinigungen 1 + 2 möglich ist, bekam ich folgende Antwort: Es muss eine Standgeräuschmessung durchgeführt werden und die Werte dann eingetragen werden. Geschätzte Kosten incl. Reifeneintragung ca. 200 €. Dazu kommen natürlich noch die Gebühren bei der Zulassungsstelle.
Das habe ich nun erstmal alles sacken lassen.
Zu den Reifen:
Ich habe den Text der neuen Verordnung so verstanden, dass es AUSSCHLIESSLICH um die Metrischen Größen geht, die eingetragen sein müssen. Herstellerbindungen entfallen dann. Nun, bei mir sind 2 Eintragungen (Metzeler und Bridgestone) mit 100/90V-19 und 120/90-18 eingetragen. Derzeit habe ich Avonreifen in denselben Größen montiert und eine entsprechende (jetzt nicht mehr gültige) Herstellerfreigabe. Ich werde mir eine Kopie des Textes der neuen Verordnung ausdrucken, die entsprechenden Stellen markern und mitführen. Selbstverständlich werde ich dennoch die Freigabe von Avon weiterhin mit dabei haben.
Zu den Geräuschangaben:
Ich werde zukünftig eine Kopie meines alten KFZ-Briefes mitführen. Auf diesem ist ersichtlich, dass sich die Angaben auf N beziehen und eine entsprechend angepasste Messung verlangen. Den zugehörigen Text (Danke Peter für den Link !) werde ich auch in Kopie mitführen und markern.
Meine Entscheidung: Ich lasse es drauf ankommen !
1. bin ich in den letzten Jahren kein einziges Mal kontolliert worden.
2. versuche ich bei einer Kontrolle den gesunden Menschenverstand anzusprechen.
3. sollten dennoch Massnahmen gegen mich und meinen Oldie ergriffen werden, darf sich der Anwalt darum kümmern.
4. hört irgendwo die Obrigkeitshörigkeit auf !
Mein Fahrzeug befindet sich in Ordnungsgemäßem Zustand und ich werde mich nicht durch Verordnungen aus der Steinzeit geiseln lassen. Es reicht schon, dass man (wie früher) einen Aktenordner mit Papieren herum schleppen muss.
Schöne neue Welt !!!! (Warum haben wir keinen Kotz-Smiley ?)