Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Hier gehört alles rein was die Technik der CBX betrifft

Benutzeravatar

Topic Author
Forum Member
Beiträge: 1586
Registriert: Do 21. Nov 2013, 19:51
Dez 2024 28 11:26

Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

Servus !
Sicher haben die meisten schon mitbekommen, dass ab 1.1.25 die Übergangszeit für die Zulässigkeit unserer Reifen abläuft. Hier der entsprechende Link zum Thema: https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... freigaben/

Ich wüsste nun mal gerne, wie hier damit umgegangen wird.
Bei meiner CB1 ist erstaunlicherweiße im Feld K nichts eingetragen. Also weder EG- noch internationale Zulassung "oj" Glücklicherweise habe ich sämtliche Unterlagen für meine Maschine zur Hand. Also auch den alten, entwerteten Brief, den man eventuell doch noch einmal brauchen kann.
In meinen Papieren sind zum Glück außerdem schon die "neuen" metrischen Dimensionen eingetragen. Allerdings mit der bis dahin üblichen Reifenbindung Metzeler und Bridgestone. Diese müsste dann, sofern ich das richtig interpretiert habe, nun ausgetragen werden. Oder werden die anderen Hersteller sogar ohne Änderung akzeptiert ? Ich werde wohl mit meinen derzeitigen (bisher durch den Hersteller freigegebenen) Avonreifen im noch guten Zustand, zum örtlichen TÜV tuckern und mich dort erkundigen.

Es gibt halt im Mutterland der Bürokratie nix, was man nicht auch nachträglich noch verkomplizieren kann ! :wut2:
Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr !

[image
20241227_175635~2.jpg
][/image]
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Viele Grüsse vom Hajott !


Ich möchte einmal sterben wie mein Opa: Ganz friedlich im Schlaf !
Nicht schreiend, wie sein Beifahrer !

Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !
Benutzeravatar

Forum Member
Administrator
Beiträge: 1944
Registriert: Sa 28. Jul 2012, 19:00
Kontaktdaten:
Dez 2024 28 12:54

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

Hallo Hajott
Ich sehe gerade, dass in deinem Schein bei Standgeräusch nur 080 bzw 082 steht. Eventuell könntest du hier bei einer Standgeräuschmessung durch die Vollzugsmacht Probleme bekommen. 080 bzw.082 steht für eine Messung einen halben Meter vom Bike. Hier müsste noch eine Buchstabe angefügt sein, so Zb. 80N bzw.82N , dies steht für eine Messung vor 1980 und bedeutet 7m vom Motorrad weg. Da ich bei meiner Pipemaster Eintragung Probleme hatte und diesbezüglich aufgeklärt wurde. In meinem Schein standen damals die gleichen Werte die ich dann nachträglich vom Landratsamt ändern ließ. Die Problematik hatte ich hier auch auch schon mal beschrieben.
Schaust du hier: Standgeräuscheintragung
Dabei entprechen 101 P dB einfach nur den ursprünglichen 82 N dB, die tolleranz dazu gerechnet darf die CBX 106 P db nach der heutigen halben Meter Messung haben.
Gruß Peter :CBX:
Homepage: https://cbxforum1.de
CBX the one and only first Big Bike.If you want Six--ride a CBX.
Bin auf dem Weg ins Badezimmer geblitzt worden. Wollte putzen - jetzt ist der Lappen weg.
Benutzeravatar

Topic Author
Forum Member
Beiträge: 1586
Registriert: Do 21. Nov 2013, 19:51
Dez 2024 28 12:57

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

Danke Peter, ich werde das beim TÜV mit ansprechen. Wusste ich bis dato nicht.
Viele Grüsse vom Hajott !


Ich möchte einmal sterben wie mein Opa: Ganz friedlich im Schlaf !
Nicht schreiend, wie sein Beifahrer !

Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !
Benutzeravatar

Topic Author
Forum Member
Beiträge: 1586
Registriert: Do 21. Nov 2013, 19:51
Jan 2025 02 15:48

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

Zum eigentlichen Thema hat hier niemand etwas beizutragen ? Schon seltsam :kra: Oder lasst ihr es einfach drauf ankommen ?
Viele Grüsse vom Hajott !


Ich möchte einmal sterben wie mein Opa: Ganz friedlich im Schlaf !
Nicht schreiend, wie sein Beifahrer !

Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !
Benutzeravatar

Forum Member
Administrator
Beiträge: 1944
Registriert: Sa 28. Jul 2012, 19:00
Kontaktdaten:
Jan 2025 02 16:53

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

Hallo Hajott
Ich war am 09/2024 mit meinen beiden Klassikern beim TÜV bzw. DEKRA zur Abnahme und das ohne Beanstandung. Was die Reifenproblematik betrifft sagte mir der Prüfer als ich ihn explizit darauf anspach, er schaut nur auf die Größe und das Profil, den Affenzirkus den der Gesetzgeber hier veranstaltet macht er nicht mit.
Ich fand die Aussage überraschend, allerdings teilt sie auch meine Meinung. Gruß Peter :CBX
Homepage: https://cbxforum1.de
CBX the one and only first Big Bike.If you want Six--ride a CBX.
Bin auf dem Weg ins Badezimmer geblitzt worden. Wollte putzen - jetzt ist der Lappen weg.
Benutzeravatar

Forum Member
Beiträge: 1677
Registriert: So 24. Feb 2013, 15:57
Jan 2025 03 14:06

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

.. ob die das mitmachen oder nicht spielt leider leider keine Rolle, denn per Gesetz erlischt die Betriebserlaubnis..... und die Prüforganisationen sind nur GmbH Firmen die sich dran halten MÜSSEN oder der jeweilige Prüfer riskiert eine Abmahnung und seinen Job wenn er erwischt wird .....
Die einzige Wahl die ich derzeit bei den betroffenen Moped sehe ist eben die Eintragung und aber auch gleich die neue Formulierung eintragen lassen, die quasi wieder ein "Freigabe" bzw "Aufhebung der Reifenbindung" darstellt .... leider hab ich die grade nicht parat diese Formulierung.
Benutzeravatar

Forum Member
Administrator
Beiträge: 1944
Registriert: Sa 28. Jul 2012, 19:00
Kontaktdaten:
Jan 2025 03 14:52

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

Hallo Wolfgang
Da hätte ich drauf wetten können, dass diese Antwort von dir auf meinen Betrag kommt. Gruß Peter :CBX:
Homepage: https://cbxforum1.de
CBX the one and only first Big Bike.If you want Six--ride a CBX.
Bin auf dem Weg ins Badezimmer geblitzt worden. Wollte putzen - jetzt ist der Lappen weg.

Forum Member
Beiträge: 45
Registriert: Mo 19. Mär 2018, 14:49
Jan 2025 04 12:18

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

Ein Gutes Neues Jahr miteinander!
Was die Reifenbindung anbelangt wohne ich in Österreich im Land der Seeligen. Vor einigen Jahren habe ich wegen Fabrikatswechsel von eingetragenen Bridgestone auf Conti Attack bei der Zulassungsstelle die Info erhalten, solange die Reifendimension mit der Eintragung übereinstimmt ist keine Eintragungsänderung/-ergänzung notwendig. Entscheidend ist nur die Dimension, Hersteller ist nicht relevant, so wie übrigens auch bei PKW-Reifen in Deutschland.
Es kann auch ganz einfach sein.
Grüße Peter
39° ist kein Fieber, nur zu wenig Schräglage.
"au"

Forum Member
Beiträge: 29
Registriert: Mo 22. Apr 2024, 17:25
Jan 2025 04 12:58

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

Hallo,
Ich habe seit August 2024 eine CB1.
Bei der Ummeldung auf mich habe ich einen neuen KFZ- Schein bekommen mit 2 Jahren TÜV.
Die Eintragungen im Schein sehen genau so aus wie bei „Hajott“.
Auch in Zeile K keine Eintragung.
Habe ich jetzt ein Problem?
Das Straßenverkehrsamt und der TÜV haben doch für 2 Jahre ihr OK. gegeben.
Und meine Versicherung hat auch eine Kopie des KFZ- Scheins!

Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht euch

Klaus
Benutzeravatar

Forum Member
Administrator
Beiträge: 1944
Registriert: Sa 28. Jul 2012, 19:00
Kontaktdaten:
Jan 2025 04 15:13

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

Hallo Klaus
Bei einer polizeilichen Lautstärkenkontrolle könnte es Probleme geben, da hier dann die Messung nur einen halben statt sieben Meter weg vom Bike erfolgt.
Gruß Peter :CBX:
Homepage: https://cbxforum1.de
CBX the one and only first Big Bike.If you want Six--ride a CBX.
Bin auf dem Weg ins Badezimmer geblitzt worden. Wollte putzen - jetzt ist der Lappen weg.

Forum Member
Beiträge: 29
Registriert: Mo 22. Apr 2024, 17:25
Jan 2025 04 16:07

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

Danke für die Info, Peter!

Und wie sieht das jetzt mit der Reifeneintragung aus?
Ich fahre die bei mir im Zusatz eingetragenen Reifen „Conti Classic Attack“ mit metrischer Größenangabe.

Viele Grüße von

Klaus
Benutzeravatar

Forum Member
Beiträge: 1677
Registriert: So 24. Feb 2013, 15:57
Jan 2025 09 15:31

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

Fette Henne hat geschrieben: Sa 4. Jan 2025, 12:18 Ein Gutes Neues Jahr miteinander!
Was die Reifenbindung anbelangt wohne ich in Österreich im Land der Seeligen. Vor einigen Jahren habe ich wegen Fabrikatswechsel von eingetragenen Bridgestone auf Conti Attack bei der Zulassungsstelle die Info erhalten, solange die Reifendimension mit der Eintragung übereinstimmt ist keine Eintragungsänderung/-ergänzung notwendig. Entscheidend ist nur die Dimension, Hersteller ist nicht relevant, so wie übrigens auch bei PKW-Reifen in Deutschland.
Es kann auch ganz einfach sein.
Grüße Peter
in der Tat war das mal so ... aber eben "war" ... ich verfluche das zwar auch, aber es "war" eben mal so .. isses aber nimmer .... das ist jedenfalls mein Stand.
Ich habe gerade gestern zufällig den Leiter eine Tüv Prüfstelle befragen können, der wusste von GAR NIX ... auch das gobt es ... und wir doofen Fahrer stehen im Regen wenn es eng wird .... einfach zum kotzen das ganze ....
Benutzeravatar

Forum Member
Beiträge: 1677
Registriert: So 24. Feb 2013, 15:57
Jan 2025 09 15:35

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

Santana hat geschrieben: Sa 4. Jan 2025, 16:07 Danke für die Info, Peter!

Und wie sieht das jetzt mit der Reifeneintragung aus?
Ich fahre die bei mir im Zusatz eingetragenen Reifen „Conti Classic Attack“ mit metrischer Größenangabe.

Viele Grüße von

Klaus
Ich glaube fast, das weiss keiner so genau ..... oder will es nicht wissen .... jedenfalls haben eneuere Mopeds KEIN Problem damit .. nur mit den "alten Schinken" bis ca Jahr 2004 ????? und je nach Zulassung (EU oder national oder sowas) ....
ich werde das für mich ganz genau klären .... oder es versuchen ... leider hab ich nicht bei all meinen Mopeds diese wunderbare Formulierung "nur Reifen gleicher Hersteller" eingetragen ... das war ein großer Fehler .....
Benutzeravatar

Forum Member
Beiträge: 1677
Registriert: So 24. Feb 2013, 15:57
Jan 2025 09 15:36

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

750four hat geschrieben: Fr 3. Jan 2025, 14:52 Hallo Wolfgang
Da hätte ich drauf wetten können, dass diese Antwort von dir auf meinen Betrag kommt. Gruß Peter :CBX:
:alach:
aber leider isses eben so, so ein Mist aber auch.
Benutzeravatar

Topic Author
Forum Member
Beiträge: 1586
Registriert: Do 21. Nov 2013, 19:51
Jan 2025 20 12:50

Re: Neue Reifenbestimmungen ab 2025

Beitrag von Forum Member

Hallo Sechs-Süchtige :wink:

Heute morgen war ich nun mal endlich beim hiesigen TÜV, um mich in Sachen Reifen und Geräuschangaben schlau zu machen.
Lt. Aussage des Technischen Sachverständigen genügt es nicht, dass die Reifengröße im Metrischen Format eingetragen ist. Stattdessen müsse auch das zugehörige Profil eingetragen werden. Also im Klartext: Jeder einzelne Reifen müsste explizid eingetragen werden. Das gilt natürlich auch für Reifen, die nicht mehr in diesem Format hergestellt werden und einen entsprechenden Nachfolger haben.

Die Angabe der Geräuschemissionen ist in meinem alten, entwerteten KFZ-Brief tatsächlich mit 80N, bzw. 82N, angegeben. Im aktuellen KFZ-Schein wurden jedoch nur die Zahlen ohne zugehörige Bezeichnung (N) eingefügt.
Auf meine Frage, ob ein einfacher Nachtrag in den Zulassungsbescheinigungen 1 + 2 möglich ist, bekam ich folgende Antwort: Es muss eine Standgeräuschmessung durchgeführt werden und die Werte dann eingetragen werden. Geschätzte Kosten incl. Reifeneintragung ca. 200 €. Dazu kommen natürlich noch die Gebühren bei der Zulassungsstelle.

Das habe ich nun erstmal alles sacken lassen.

Zu den Reifen:
Ich habe den Text der neuen Verordnung so verstanden, dass es AUSSCHLIESSLICH um die Metrischen Größen geht, die eingetragen sein müssen. Herstellerbindungen entfallen dann. Nun, bei mir sind 2 Eintragungen (Metzeler und Bridgestone) mit 100/90V-19 und 120/90-18 eingetragen. Derzeit habe ich Avonreifen in denselben Größen montiert und eine entsprechende (jetzt nicht mehr gültige) Herstellerfreigabe. Ich werde mir eine Kopie des Textes der neuen Verordnung ausdrucken, die entsprechenden Stellen markern und mitführen. Selbstverständlich werde ich dennoch die Freigabe von Avon weiterhin mit dabei haben.

Zu den Geräuschangaben:
Ich werde zukünftig eine Kopie meines alten KFZ-Briefes mitführen. Auf diesem ist ersichtlich, dass sich die Angaben auf N beziehen und eine entsprechend angepasste Messung verlangen. Den zugehörigen Text (Danke Peter für den Link !) werde ich auch in Kopie mitführen und markern.

Meine Entscheidung: Ich lasse es drauf ankommen !

1. bin ich in den letzten Jahren kein einziges Mal kontolliert worden.
2. versuche ich bei einer Kontrolle den gesunden Menschenverstand anzusprechen.
3. sollten dennoch Massnahmen gegen mich und meinen Oldie ergriffen werden, darf sich der Anwalt darum kümmern.
4. hört irgendwo die Obrigkeitshörigkeit auf !

Mein Fahrzeug befindet sich in Ordnungsgemäßem Zustand und ich werde mich nicht durch Verordnungen aus der Steinzeit geiseln lassen. Es reicht schon, dass man (wie früher) einen Aktenordner mit Papieren herum schleppen muss.

Schöne neue Welt !!!! (Warum haben wir keinen Kotz-Smiley ?)
Viele Grüsse vom Hajott !


Ich möchte einmal sterben wie mein Opa: Ganz friedlich im Schlaf !
Nicht schreiend, wie sein Beifahrer !

Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !
Neues Thema Antworten